Kieferorthopädie

Der Praxisinhaber Dr. Krauss, M.Sc. hat sich zum "kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt" zertifiziert.

Wir bieten nun sowohl Kindern als auch Erwachsenen kieferorthopäische Behandlungen in unserer Praxis an. Zum Einsatz kommen Platzhalter (bei vorzeitigem Milchzahnverlust, herausnehmbare „Zahnspangen für Kinder" (z. B. Platten und Aktivatoren) sowie "festsitzende Zahnspangen" (z. B. das Multiband).

Außerdem bieten wir für Erwachsene die nahezu unsichtbare Behandlung mit "Aligner" (transparente Schienen) an.

Ob die Behandlung von den Krankenkassen bezahlt wird, oder Selbstzahlerleistungen sind, ist für gesetzlich versicherte Patienten wie folgt geregelt.

Die Therapiebedürftigkeit bei der Kieferorthopädischen behandlung wird nach KIG in 5 Gruppen eingeteilt. KIG bedeutet: Kieferorthopädische Indikations Gruppe. Es existieren 5 Gruppen: Bei den Gruppe 1 und 2 werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen, bei den Gruppen 3 – 5 werden Kosten mitgetragen!

  • Kieferorthopädie wird bis zum 18 Lebensjahr bezahlt. Ausnahme: Kombinierte Kieferorthopädische und - Chirurgische Therapie bei Erwachsenen

  • Bei Erwachsenen sind kieferothopädische Behandlungen in der Regel selbst zu tragen. Die Behandlung mit Algnern zählt hierzu! Für die Planung, Untersuchung sowie Röntgenbilder gehen Patienten in Vorleistung.

  • Ob bei Privatversicherten die Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen trägt, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.

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